Erteilung einer Vollstreckungsklausel für einen Widerrufsvergleich
OLG Köln, Beschluss vom 08.06.2005 - Aktenzeichen 13 W 28/05
DRsp Nr. 2006/7540
Erteilung einer Vollstreckungsklausel für einen Widerrufsvergleich
Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen Widerrufsvergleich ist der Rechtspfleger jedenfalls dann zuständig, wenn der Vergleich keine Angaben zu Adressaten des Widerrufs enthält.
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