BGH - Urteil vom 26.11.2002
XI ZR 10/00
Normen:
AGBG § 3 ; HWiG § 3 (a.F.) ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5 ;
Fundstellen:
BB 2003, 387
BGHReport 2003, 184
BKR 2003, 103
DB 2003, 203
DNotZ 2003, 203
DStR 2003, 561
KTS 2003, 402
MDR 2003, 343
NJW 2003, 885
NZM 2003, 175
WM 2003, 64
ZIP 2003, 247
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe,
LG Konstanz,

Formularmäßige Erteilung einer Vollmacht zur persönlichen Haftungsübernahme und Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung; Umfang des Sicherungszwecks

BGH, Urteil vom 26.11.2002 - Aktenzeichen XI ZR 10/00

DRsp Nr. 2002/18628

Formularmäßige Erteilung einer Vollmacht zur persönlichen Haftungsübernahme und Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung; Umfang des Sicherungszwecks

»a) Die formularmäßige Vollmacht, die auch eine persönliche Haftungsübernahme und Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Grundschuldbestellung umfaßt, verstößt nicht gegen § 3 AGBG. b) Eine Grundschuld und eine persönliche Haftungsübernahme mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung sichern im Falle einer weiten Sicherungszweckerklärung des mit dem Schuldner identischen Grundschuldbestellers bei einem wirksamen Widerruf eines Darlehensvertrages auch Ansprüche des Kreditgebers aus § 3 HWiG a.F.«

Normenkette:

AGBG § 3 ; HWiG § 3 (a.F.) ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5 ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen die Zwangsvollstreckung der beklagten Volksbank aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde über die Bestellung einer Grundschuld. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: