OLG Saarbrücken - Urteil vom 19.11.2002
7 U 59/02
Normen:
AGBG § 3 ; AGBG § 4 ; AGBG § 5 ; AGBG § 9 ; AGBG § 11 ; AGBG § 11 Nr. 15 ; ZVG § 91 ;
Fundstellen:
DNotZ 2004, 712
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 19.12.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 174/00

Formularmäßige Übernahme der persönlichen Haftung neben der Bestellung einer Grundschuld

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.11.2002 - Aktenzeichen 7 U 59/02

DRsp Nr. 2003/15831

Formularmäßige Übernahme der persönlichen Haftung neben der Bestellung einer Grundschuld

1. Bei der Übernahme der persönliche Haftung in Höhe des Grundschuldbetrages neben der Bestellung einer Grundschuld handelt es sich um ein abstraktes Schuldversprechen, das den Sicherungszweck der Grundschuld teilt und mit dessen Erledigung bzw. im Umfang der Befriedigung der Grundschuld erlischt. Soweit die Grundschuld in der Zwangsversteigerung ausfällt, besteht die Haftung weiter. 2. Eine formularvertragliche Regelung Übernahme der persönlichen Haftung neben der Bestellung einer Grundschuld in einem notariell beurkundeten Vertrag ist dann nicht überraschend im Sinne des § 3 AGBG, wenn sie durch eine fettt gedruckte Überschrift hervorgehoben wird. 3. Das Sicherungsmittel der "Übernahme der persönlichen Haftung" ist rechtsgrundlos erlangt, wenn die Übernahme der persönlichen Haftung mit Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung nicht ausdrücklich oder konkludent als Zweckvereinbarung benannt wird.

Normenkette:

AGBG § 3 ; AGBG § 4 ; AGBG § 5 ; AGBG § 9 ; AGBG § 11 ; AGBG § 11 Nr. 15 ; ZVG § 91 ;

Tatbestand:

Der Kläger zu 1) unterhielt bei der Beklagten für seinen damaligen Geschäftsbetrieb Girokonten mit den Nummern (später:) und (später:).

Die Kläger unterzeichneten folgende Darlehensverträge:

1)