KG - Urteil vom 03.11.2022
2 U 1060/20
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 17.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 55 O 154/19

Gesellschaftsvertragliches Vorkaufsrecht an dem Geschäftsanteil einer GmbHErschlichener Pfändungs- und ÜberweisungsbeschlussVoraussetzungen für eine Nichtigkeit

KG, Urteil vom 03.11.2022 - Aktenzeichen 2 U 1060/20

DRsp Nr. 2023/500

Gesellschaftsvertragliches Vorkaufsrecht an dem Geschäftsanteil einer GmbH Erschlichener Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Voraussetzungen für eine Nichtigkeit

1. Zu den Voraussetzungen der wirksamen Ausübung eines gesellschaftsvertraglichen Vorkaufsrechts an dem Geschäftsanteil einer GmbH. 2. Ein durch unrichtige Angaben gegenüber dem Vollstreckungsgericht erschlichener Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist nichtig. 3. Leistet ein Drittschuldner an einem anderen als den im Vorstreckungstitel ausgewiesenen Gläubiger, kann er sich nicht auf den Schutz von § 836 Abs. 2 ZPO berufen.

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Juli 2020 - 55 O 154/19 - hinsichtlich des Tenors zu 2) und zu 3) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Hinsichtlich des Antrags zu 2) wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat die Beklagte zu tragen, mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention, welche die Streithelferin selbst trägt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 91 Abs. 1;

Gründe:

I.