I. Die Beteiligte zu 4) betreibt als Gläubigerin einer in Abteilung III Nr. 6 eingetragenen Sicherungshypothek über 4.141,11 DM (= 2.117,36 EURO) die Zwangsvollstreckung in den vorbezeichneten Grundbesitz, dessen Eigentümerin die Schuldnerin ist. Es bestehen vorrangige Belastungen in Höhe von insgesamt 1.250.000 DM (= 639.114,85 EURO). Das Amtsgericht hat den Verkehrswert des zu versteigernden Grundstücks nach Einholung eines Sachverständigengutachtens auf 639.000 EURO festgesetzt. Dagegen hat die Schuldnerin Beschwerde eingelegt. Sie erstrebt eine Herabsetzung des Wertes um 50.000 EURO und macht geltend, der Gläubigerin müsse deutlich gemacht werden, daß sie mit einem Erlös zu ihren Gunsten nicht ernsthaft zu rechnen habe. Der von der Gutachterin angenommene Wert sei zudem zu hoch und entspreche nicht den derzeitigen Verhältnissen auf dem Grundstücksmarkt.
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