OLG Hamm, Urteil vom 15.11.1999 - Aktenzeichen 3 U 54/99
DRsp Nr. 2000/7224
Hinweispflicht des Arztes bei einer Polio-Impfung
»Bei einer im Jahr 1989 durchgeführten Polio-Impfung bestand für den Arzt keine Verpflichtung, vor oder nach der Impfung einen Hinweis des Inhalts auszusprechen, daß ein Ansteckungsrisiko für Kontaktpersonen besteht.«
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