OLG Köln - Beschluss vom 11.12.2006
6 W 132/06
Normen:
BGB § 278 § 830 ; ZPO § 890 ;
Fundstellen:
CR 2007, 457
OLGReport-Köln 2007, 563
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 31.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 130/05

Hinweispflicht des Vollstreckungsschuldners gegenüber selbst eingesetzten Marktnachfolger bei gerichtlichen Werbeverboten

OLG Köln, Beschluss vom 11.12.2006 - Aktenzeichen 6 W 132/06

DRsp Nr. 2007/8335

Hinweispflicht des Vollstreckungsschuldners gegenüber selbst eingesetzten Marktnachfolger bei gerichtlichen Werbeverboten

»Stellt ein Vollstreckungsschuldner das operative Geschäft in Deutschland ein und überlasst das Feld einem von ihrem Geschäftsführer und Alleingesellschafter gegründeten ausländischen Unternehmen, das die Domain übernimmt, die Hauptmarke des Schuldners qua Lizenz nutzt und das Vertriebspersonal teilweise weiterbeschäftigt, so hat er den selbst installierten Marktnachfolger auf existierende gerichtliche Werbeverbote hinzuweisen.«

Normenkette:

BGB § 278 § 830 ; ZPO § 890 ;

Gründe: