LG Bonn, vom 31.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 130/05
Hinweispflicht des Vollstreckungsschuldners gegenüber selbst eingesetzten Marktnachfolger bei gerichtlichen Werbeverboten
OLG Köln, Beschluss vom 11.12.2006 - Aktenzeichen 6 W 132/06
DRsp Nr. 2007/8335
Hinweispflicht des Vollstreckungsschuldners gegenüber selbst eingesetzten Marktnachfolger bei gerichtlichen Werbeverboten
»Stellt ein Vollstreckungsschuldner das operative Geschäft in Deutschland ein und überlasst das Feld einem von ihrem Geschäftsführer und Alleingesellschafter gegründeten ausländischen Unternehmen, das die Domain übernimmt, die Hauptmarke des Schuldners qua Lizenz nutzt und das Vertriebspersonal teilweise weiterbeschäftigt, so hat er den selbst installierten Marktnachfolger auf existierende gerichtliche Werbeverbote hinzuweisen.«
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