Der Kläger erhielt von der Beklagten im November 1999 den Auftrag, für das S.....-Hotel ..... in H..... für den Bereich Messen, Regeln Steuern die Planungen zu erstellen und Schaltschränke zu liefern. Mit der Durchführung des Auftrages beauftragte der Kläger die Fa. W......
Aus der Schlussrechnung des Klägers blieben 41.071,23 DM offen. Das Landgericht hat in dieser Höhe nebst Zinsen die Beklagte durch Versäumnisurteil vom 4. Dezember 2000 verurteilt.
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