Die Parteien streiten um Ansprüche aus dem
Der Kläger ist alleiniger und ausschließlich verfügungsberechtiger Inhaber der am 1997 angemeldeten und am 1999 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Marke Nr. 397 28 945 "Johann Sebastian Bach" (wie nachfolgend wiedergegeben).
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|