I.
Die Parteien streiten um einen Schadensersatzanspruch nach einem Hauskauf.
Die Kläger verkauften den Beklagten mit notariellem Kaufvertrag vom 24.06.1999 (Urk.-Nr. des Notars Dr. K. K., - Bl. 21 d. A.)) ihr Hausanwesen zu einem Kaufpreis von 240.000,-- DM (Bl. 2 u. 138 d. A.). In dem Vertrag (Bl. 38 d. A.) behielten sich die Beklagten das Recht zum Rücktritt für den Fall vor, dass der Kaufpreis nicht bis zum 15.10.1999 fällig sein würde (Bl. 16 d. A.).
Zahlung seitens der Beklagten erfolgte nicht.
Die Kläger haben beantragt,
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