Keine bevorrechtigte Befriedigung wegen Verauslagung von Wohngeldvorschüssen
LG Hamburg, Urteil vom 15.12.2000 - Aktenzeichen 303 O 288/00
DRsp Nr. 2004/1612
Keine bevorrechtigte Befriedigung wegen Verauslagung von Wohngeldvorschüssen
Ein die Zwangsversteigerung betreibender Wohnungseigentümer erlangt für zugunsten des Schuldners verauslagte Wohngeldvorschüsse kein Recht auf bevorrechtigte Befriedigung.
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