OLG Celle - Urteil vom 22.12.2004
4 U 175/04
Normen:
ZPO § 322 ; ZPO § 767 ;
Fundstellen:
InVo 2005, 321
OLGReport-Celle 2005, 116
Vorinstanzen:
LG Stade, vom 02.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 226/03

Keine Möglichkeit der Zwangsvollstreckungsgegenklage gegenüber einem Title aus dem Vorprozess, wenn der Grund während dem Vorprozess bereits objektiv vorlag

OLG Celle, Urteil vom 22.12.2004 - Aktenzeichen 4 U 175/04

DRsp Nr. 2005/1270

Keine Möglichkeit der Zwangsvollstreckungsgegenklage gegenüber einem Title aus dem Vorprozess, wenn der Grund während dem Vorprozess bereits objektiv vorlag

»Die Rechtskraft eines Urteils, mit dem dem Verkäufer eine Kaufpreisforderung zugesprochen worden und der Einwand des Käufers, den Kaufvertrag wirksam wegen arglistiger Täuschung und/oder Irrtums angefochten zu haben erfolglos geblieben ist, hindert den Käufer, als Kläger einer Zwangsvollstreckungsgegenklage gegenüber dem Titel aus dem Vorprozess die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung erneut mit dem Argument der Unwirksamkeit des Kaufvertrages wegen Anfechtung aus einem anderen Grund geltend zu machen, wenn dieser Grund während des Vorprozesses bereits objektiv vorlag.«

Normenkette:

ZPO § 322 ; ZPO § 767 ;

Entscheidungsgründe:

I.