KG - 15.07.1968 (1 W 1774/68) - DRsp Nr. 1997/2340
KG, vom 15.07.1968 - Aktenzeichen 1 W 1774/68
DRsp Nr. 1997/2340
Es braucht der Minderjährige (Prozeßfähige), dem die Ermächtigung zum Betriebe eines Erwerbsgeschäfts erteilt ist (§ 112BGB), den Offenbarungseid nur im Hinblick auf das Betriebsvermögen abzulegen; ist hier allerdings auch sowohl prozeßfähig als auch bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen verpflichtet.
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