KG - 17.12.1985 (1 W 2537/85) - DRsp Nr. 1996/16522
KG, vom 17.12.1985 - Aktenzeichen 1 W 2537/85
DRsp Nr. 1996/16522
Gegen eine ohne vorherige Anhörung des Schuldners erlassene richterliche Durchsuchungsanordnung ist die Vollstreckungserinnerung gemäß § 766ZPO und nicht die sofortige Beschwerde nach § 793ZPO gegeben.
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