KG - 30.05.1986 (1 W 6170/85) - DRsp Nr. 1996/16519
KG, vom 30.05.1986 - Aktenzeichen 1 W 6170/85
DRsp Nr. 1996/16519
Aufgrund einer einstweiligen Verfügung, die die Herausgabe beweglicher Sachen an den Gerichtsvollzieher zum Zwecke der Verwahrung angeordnet, hat der Schuldner die mit dem Vollzug verbundenen Transport und Lagerkosten zu erstatten.
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