LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 2462/99
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache im einstweiligen Verfügungsverfahren
OLG Celle, Beschluss vom 05.04.2001 - Aktenzeichen 13 W 3/01
DRsp Nr. 2004/8019
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache im einstweiligen Verfügungsverfahren
Ist ein zunächst zulässiger und begründeter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aufgrund der im Laufe des Verfügungsverfahrens eingetretenen und geltend gemachten Verjährungseinrede nicht durchsetzbar, so entspricht es der Billigkeit, die Kosten des übereinstimmend für erledigt erklärten einstweiligen Verfügungsverfahrens dem Schuldner aufzuerlegen.
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