KreisG Oranienburg - Urteil vom 16.09.1991 (24 C 441/91) - DRsp Nr. 1995/7882
KreisG Oranienburg, Urteil vom 16.09.1991 - Aktenzeichen 24 C 441/91
DRsp Nr. 1995/7882
Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung des Wohnungsmieters gegen den Eigentümer/Vermieter auf Unterlassung einer geplanten Modernisierungsmaßnahme (Einbau einer Zentralheizung) bis zur Beendigung des Rechtsstreits auf Feststellung der Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrags zwischen dem Vermieter und dem vorherigen Eigentümer ist mangels Bestehens eines Verfügungsanspruchs unbegründet.
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