LG Aachen - 12.04.1985 (3 T 19/85) - DRsp Nr. 1992/10840
LG Aachen, vom 12.04.1985 - Aktenzeichen 3 T 19/85
DRsp Nr. 1992/10840
c. Bei Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen eine zu Unrecht erfolgte Zuschlagsversagung ist die nachträgliche Rücknahme des Versteigerungsantrags durch den bestrangig betreibenden Gläubiger während des Beschwerdeverfahrens als Zuschlagsversagungsgrund zu berücksichtigen.
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