LG Aschaffenburg - Beschluß vom 25.11.1996 (4 T 223/96) - DRsp Nr. 1998/11619
LG Aschaffenburg, Beschluß vom 25.11.1996 - Aktenzeichen 4 T 223/96
DRsp Nr. 1998/11619
Eine Glaubhaftmachung i.S. von § 807 Abs. 1 Satz 1 ZPO liegt auch darin, daß der Gläubiger auf einen oder mehrere schon für andere Gläubiger ergangene und im Schuldnerverzeichnis eingetragene Haftbefehle Bezug nimmt, wenn diese erst in jüngster Zeit ergangen waren.
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