LG Aschaffenburg - Beschluß vom 26.09.1995 (4 T 180/95) - DRsp Nr. 1998/11624
LG Aschaffenburg, Beschluß vom 26.09.1995 - Aktenzeichen 4 T 180/95
DRsp Nr. 1998/11624
Ein Gerichtsvollzieher ist nicht verpflichtet, bei Weigerung des Schuldners, seine Wohnung nach Pfändbarem durchsuchen zu lassen, ein - dem Vollstreckungsauftrag beigefügten - Formular zur Erlangung einer gerichtlichen Durchsuchungsanordnung an das zuständige Vollstreckungsgericht weiterzuleiten
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.