LG Augsburg - 16.12.1985 (T 4888/85) - DRsp Nr. 1992/10854
LG Augsburg, vom 16.12.1985 - Aktenzeichen T 4888/85
DRsp Nr. 1992/10854
b. Aufhebung des Zwangsversteigerungsverfahrens von Amts wegen, (b) falls das geringste Gebot den Verkehrswert des Grundstücks erheblich übersteigt (analoge Anwendung des § 803 Abs. 2ZPO);
Der Rechtspfleger hat das Zwangsversteigerungsverfahren aufgehoben. Das geringste Gebot (§§ 44, 45ZVG) betrug 200 000 DM, der festgesetzte Verkehrswert der Grundstücke 92 000 DM.
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