AO § 46 Abs. 1 ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 ; ZPO § 836 Abs. 3 ;
Fundstellen:
JurBüro 1995, 437
Rpfleger 1995, 372
Vorinstanzen:
Anmerkung Behr, JurBüro 1995, 439 ,
LG Augsburg - Beschluß vom 17.02.1995 (5 T 459/95) - DRsp Nr. 1998/11672
LG Augsburg, Beschluß vom 17.02.1995 - Aktenzeichen 5 T 459/95
DRsp Nr. 1998/11672
Nach wirksamer Pfändung und Überweisung von Steuererstattungsansprüchen hat der Pfändungsgläubiger sowohl ein eigenes Antragsrecht wie auch einen Anspruch auf Aufnahme einer Herausgabeanordnung der Lohnsteuerkarte in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluß (§ 836 Abs. 3ZPO).
Normenkette:
AO § 46 Abs. 1 ; EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 ; ZPO § 836 Abs. 3 ;
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