LG Berlin - 31.10.1990 (81 T 802/90) - DRsp Nr. 1996/18624
LG Berlin, vom 31.10.1990 - Aktenzeichen 81 T 802/90
DRsp Nr. 1996/18624
Die Zwangsvollstreckung hat begonnen, wenn der Gerichtsvollzieher zum Zwecke der Zwangsvollstreckung bei dem Schuldner erschienen ist und diesen zur Zahlung bzw. zur Gestattung der Wohnungsdurchsuchung aufgefordert hat.
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