LG Berlin - 25.04.1990 (81 T 208/90)
»... Die Kammer bleibt bei ihrer Auffassung, daß ein anderer Gläubiger einen eigenen Anspruch auf die Einleitung eines Offenbarungsversicherungs-Verfahrens nach § 807 ZPO Ä mit der Folge, daß die Gebühr nach KV 1152 [...]