LG Darmstadt - 18.10.1990 (5 T 1051/90)
Erfährt der Vollstreckungsgläubiger erst nach Erlaß des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses von der Existenz einer Urkunde im Besitz des Schuldners, kann er die Ergänzung des Beschlusses beantragen und hernach aus [...]