LG Bochum - 16.10.1985 (7 T 454/85) - DRsp Nr. 1992/10935
LG Bochum, vom 16.10.1985 - Aktenzeichen 7 T 454/85
DRsp Nr. 1992/10935
c. Hinreichend bestimmte Bezeichnung der zu pfändenden Forderung bei Pfändung des Anspruchs auf »Rückübertragung .. von Sicherheiten«(c) liegt nicht vor.
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