LG Bremen - 02.10.1995 (2 (6) T 645/95) - DRsp Nr. 1997/6836
LG Bremen, vom 02.10.1995 - Aktenzeichen 2 (6) T 645/95
DRsp Nr. 1997/6836
Künftige Rentenansprüche können nach der Neufassung des § 54SGB I wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Rechtliche Grundlage für den künftigen Anspruch ist lediglich das Vorhandensein von 60 Monaten versicherungspflichtiger Tätigkeit.
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