LG Düsseldorf - 03.03.1986 (25 T 133/86) - DRsp Nr. 1997/2385
LG Düsseldorf, vom 03.03.1986 - Aktenzeichen 25 T 133/86
DRsp Nr. 1997/2385
Ergibt sich bei einem Gelegenheitsarbeiter - dessen Entgelt grundsätzlich pfändbar ist - aus dem Vermögensverzeichnis nicht, ob er nach einem bestimmten und begrenzten Kreis von Auftraggebern gefragt worden ist, ist dies unvollständig und zu ergänzen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.