LG Düsseldorf vom 07.11.1986
25 T 852/86
Normen:
ZPO § 807 ;
Fundstellen:
JurBüro 1987, 458

LG Düsseldorf - 07.11.1986 (25 T 852/86) - DRsp Nr. 1997/2384

LG Düsseldorf, vom 07.11.1986 - Aktenzeichen 25 T 852/86

DRsp Nr. 1997/2384

Die völlige Vermögenslosigkeit einer GmbH ist allerdings noch nicht deshalb evident, daß ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über ihr Vermögen kurz zuvor mangels Masse abgelehnt und sie daraufhin aufgelöst worden war. Die Auflösung einer GmbH, nach rechtskräftiger Ablehnung der Eröffnung des Konkursverfahrens über ihr Vermögen, hindert einen Einzelgläubiger nicht, das Verfahren der eidesstattlichen Versicherung zu betreiben.

Normenkette:

ZPO § 807 ;
Fundstellen
JurBüro 1987, 458