LG Frankenthal - 06.07.1984 (1 T 187/84) - DRsp Nr. 1992/11043
LG Frankenthal, vom 06.07.1984 - Aktenzeichen 1 T 187/84
DRsp Nr. 1992/11043
a. Glaubhaftmachung unvollständiger Befriedigung durch Berufung des Gläubigers darauf, daß in anderen Offenbarungsverfahren gegen den Schuldner Haft angeordnet worden ist, (a) reicht aus;
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