LG Hamburg - Urteil vom 26.06.1986 (15 O 371/86) - DRsp Nr. 1998/10699
LG Hamburg, Urteil vom 26.06.1986 - Aktenzeichen 15 O 371/86
DRsp Nr. 1998/10699
Bei den Bezeichnungen »KÖNIGLICH BAYERISCHES BIER« und/oder »KÖNIGL. BAYERISCHES BIER« und/oder »DAS KÖNIGL. BAYERISCHE BIER« handelt es sich zwar um Angaben i. S. des § 3UWG. Ihnen fehlt aber die Eignung zur Irreführung über geschäftliche Verhältnisse i. S. des § 3UWG, weil eine Blitzumfrage eines Meinungsforschungsinstituts ergeben hat, daß nur ein geringer Prozentsatz der Befragten der Gefahr einer irreführenden Vorstellung unterliegt.
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