LG Hannover - 15.10.1985 (11 T 237/85) - DRsp Nr. 1996/18754
LG Hannover, vom 15.10.1985 - Aktenzeichen 11 T 237/85
DRsp Nr. 1996/18754
Im Vollstreckungsverfahren ist die zwangsweise Wohnungsdurchsuchung wegen einer Restforderung von DM 8, 50 als Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unzulässig.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.