LG Kempten - 29.09.1989 (4 T 2087/89) - DRsp Nr. 1996/18781
LG Kempten, vom 29.09.1989 - Aktenzeichen 4 T 2087/89
DRsp Nr. 1996/18781
Bei der Vorpfändung mehrerer Forderungen desselben Schuldners gegen verschiedene Drittschuldner ist nur eine Vollstreckungsgebühr nach § 57 Abs. 1BRAGO erstattungsfähig, wenn ein einheitlicher Auftrag von dem Rechtsanwalt hierzu hätte erwirkt werden können.
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