LG Koblenz - 10.10.1985 (4 T 524/85) - DRsp Nr. 1997/2417
LG Koblenz, vom 10.10.1985 - Aktenzeichen 4 T 524/85
DRsp Nr. 1997/2417
Wertvolle Pfandsachen mit geringerem Volumen (hier: Schmuckstücke) darf der Gerichtsvollzieher nicht zu den für sperrige Güter vereinbarten Lagerkosten einer Verwahrfirma übergeben; er muß vielmehr die kostengünstigste Verwahrart wählen und gegebenenfalls ein Banksafe mieten.
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