LG München I - Urteil vom 06.12.1995 (7 O 22756/95) - DRsp Nr. 1998/11975
LG München I, Urteil vom 06.12.1995 - Aktenzeichen 7 O 22756/95
DRsp Nr. 1998/11975
Sowohl das Vertriebsverbot von Ersatzdongles für Computerprogramme wie auch der Anspruch auf Drittauskunft können im Wege der einstweiligen Verfügung erstritten werden.
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