LG Tübingen - 06.10.1995 (5 T 295/95) - DRsp Nr. 1997/6862
LG Tübingen, vom 06.10.1995 - Aktenzeichen 5 T 295/95
DRsp Nr. 1997/6862
Voraussetzung für die Pfändbarkeit von Rentenansprüchen ist, daß eine Anwartschaft mit hinreichender Konkretisierung vorhanden ist. Dies ist ab einem Alter von 60 Jahren anzunehmen.
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