LG Tübingen - 26.08.1985 (5 T 120/85) - DRsp Nr. 1992/11463
LG Tübingen, vom 26.08.1985 - Aktenzeichen 5 T 120/85
DRsp Nr. 1992/11463
e-f. Keine Löschung der Schuldnerverzeichnis-Eintragung auf bloße Bewilligung durch den Gläubiger hin,(f) insoweit keine Gleichsetzung einer dem Schuldner durch Vergleich eingeräumten Stundung der titulierten Forderung mit der in Abs. 2 vorausgesetzten Befriedigung des Gläubigers.
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