LG Ulm - 09.08.1985 (4 T 26/85-01) - DRsp Nr. 1992/11467
LG Ulm, vom 09.08.1985 - Aktenzeichen 4 T 26/85-01
DRsp Nr. 1992/11467
Nach Konkurseröffnung keine Einzelvollstreckung in das zur Konkursmasse gehörende Vermögen wegen Masseforderungen nach § 59 Abs. 1 Nr. 3KO.
Normenkette:
KO § 14, § 59 Abs.1 Nr.3;
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