Muster: Antrag auf Androhung eines Ordnungsmittels nach § 890 Abs. 2 ZPO

 

 

An das Amts-/Landgericht ...

 

 

 

 

 

 

In der Zwangsvollstreckungssache ...

beantrage ich namens und in Vollmacht des Gläubigers den Erlass eines Beschlusses gem. §  890 Abs.  2 ZPO wie folgt:

Dem Schuldner wird für jeden Fall, in dem er gegen das Gebot verstößt, es zu unterlassen ... (vgl. Tenorierung des Unterlassungstitels) ... ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft oder aber Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten angedroht.

Gründe:

Aufgrund des ... ist der Schuldner verpflichtet, .... Dieser Unterlassungstitel enthält keine Androhung von Ordnungsmitteln. Es ist deshalb der Erlass eines gesonderten Androhungsbeschlusses erforderlich, um die Voraussetzungen für eine Verurteilung des Schuldners zu einem entsprechenden Ordnungsmittel zu schaffen.

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Rechtsanwalt