Amtsgericht
- Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle -
...
In der Zwangsvollstreckungssache
... - Gläubiger -
vertreten durch
gegen
... - Schuldner -
zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete.
Aufgrund des beiliegenden vollstreckbaren ... vom ... (Az.: ...) ist der Schuldner verpflichtet, folgenden beweglichen Gegenstand an den Gläubiger herauszugeben:
...
Nachdem der Schuldner seiner Herausgabepflicht trotz entsprechender nochmaliger Aufforderung bisher nicht nachgekommen ist, wird beantragt,
- dem Schuldner den o.g. Gegenstand im Wege der Zwangsvollstreckung gem. § 883 Abs. 1 ZPO wegzunehmen und dem Gläubiger zu übergeben;
- wegen der festgesetzten Kosten und der Vollstreckungskosten die Mobiliarvollstreckung durchzuführen.
Vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses des ... vom ... nebst Zustellungsnachweis ist beigefügt.
Der Gläubiger ist zum Abzug der Vorsteuer - nicht - berechtigt.
Der Gläubiger bzw. der Gläubiger-Vertreter möchte an der Vollstreckungshandlung - nicht - teilnehmen.
Um Übersendung einer vollständigen Abschrift des Vollstreckungsprotokolls wird gebeten.
Rechtsanwalt
Anlagen
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