OLG Bamberg, vom 19.01.1983 - Aktenzeichen 2 WF 242/82
DRsp Nr. 1996/16589
Gegen die Versagung des Rechtskrafts- oder Notfristzeugnisses: Anrufung des Prozeßgerichts nach § 576ZPO. Gegen dessen ablehnende Entscheidung ist die einfache Beschwerde gegeben.
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