OLG Brandenburg - Beschluß vom 29.08.1996 (8 Wx 213/96) - DRsp Nr. 1997/2490
OLG Brandenburg, Beschluß vom 29.08.1996 - Aktenzeichen 8 Wx 213/96
DRsp Nr. 1997/2490
»1. Die Vorschriften des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes sind auf sog. Komplettierungsfälle (Zukauf des Grundstücks zum bestehenden Gebäudeeigentum) anwendbar (Abweichung von OLG Dresden, DtZ 1996, 222).2. Getrennt gebuchtes Grundstücks- und Gebäudeeigentum kann mit einer einheitlichen, ungeteilten Sicherungshypothek belastet werden. § 867 Abs. 2ZPO ist insoweit nicht anzuwenden.«
Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek Ablehnung des Antrags durch das AG LG: ungeteilte Eintragung der Zwangshypothek
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