OLG Bremen - 08.09.1988 (2 W 18/88) - DRsp Nr. 1996/16605
OLG Bremen, vom 08.09.1988 - Aktenzeichen 2 W 18/88
DRsp Nr. 1996/16605
Auf Verlangen des Gläubigers hat der Gerichtsvollzieher im Pfändungsprotokoll pfändbare Sachen, die nicht beschlagnahmt wurden, im einzelnen anzugeben und sonstige Gegenstände nach Art und Zahl zu bezeichnen.
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