OLG Celle vom 19.10.1988
6 U 33/88
Normen:
ZVG § 114 a;
Fundstellen:
DRsp IV(436)89d-e
Rpfleger 1989, 118

OLG Celle - 19.10.1988 (6 U 33/88) - DRsp Nr. 1992/7574

OLG Celle, vom 19.10.1988 - Aktenzeichen 6 U 33/88

DRsp Nr. 1992/7574

d-e. Wirksame Geltendmachung der Befriedigungsfiktion aus § 114 a auch gegenüber einem Ausbietungsgaranten (e) auch für den Fall, daß das Grundstück von einer Tochtergesellschaft der Gläubigerin ersteigert wurde.

Normenkette:

ZVG § 114 a;

Der Kl. übernahm zugunsten der I-LebensversicherungsAG (Gläubigerin [Gl.]) eine Ausbietungsgarantie für ein von dieser den Bekl. gewährtes, durch eine Grundschuld gesichertes Darlehen. Das Grundstück der Bekl. wurde einer Tochtergesellschaft der Gl. im Versteigerungstermin zu einem die Gläubigeransprüche nicht deckenden Preis zugeschlagen, woraufhin die Gl. den Kl. aus der Ausbietungsgarantie in Anspruch nahm. Hierfür verlangt der Kl. Ersatz von den Bekl. .

»Dem Kl. steht aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Ersatzanspruch gegen die Bekl. deshalb zu, weil er als Ausbietungsgarant durch die Zwangsversteigerung nicht befriedigte Anspruche der Gl. ausgleichen mußte. Die Bekl. können geltend machen, alle Ansprüche der Gl. seien im Hinblick auf sie mit dem Zuschlag an die I-Grundstücks-GmbH & Co. gemäß § 114 a ZVG als befriedigt anzusehen.