OLG Düsseldorf - 04.02.1988 (2 U 75/87) - DRsp Nr. 1992/7912
OLG Düsseldorf, vom 04.02.1988 - Aktenzeichen 2 U 75/87
DRsp Nr. 1992/7912
a. Rechtliches Interesse des Unterlassungsschuldners an der gerichtlichen Feststellung, ob eine von ihm geplante Werbung gegen eine Unterlassungsverpflichtung verstößt, dann, wenn der Gläubiger eine entsprechende Anfrage nicht beantwortet.
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