OLG Düsseldorf - 12.12.1979 (9 U 153/79) - DRsp Nr. 1996/16876
OLG Düsseldorf, vom 12.12.1979 - Aktenzeichen 9 U 153/79
DRsp Nr. 1996/16876
Die Vollstreckungsabwehrklage ist zulässig, wenn sich aus dem Inhalt der Vollstreckungsmaßnahme nicht ergibt, ob wegen einer nicht titulierten Zinsforderung oder aber wegen der wirksam titulierten, aber bereits erfüllten Hauptforderung vollstreckt wird.
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