OLG Düsseldorf - 21.08.1985 (15 U 170/84) - DRsp Nr. 1996/16821
OLG Düsseldorf, vom 21.08.1985 - Aktenzeichen 15 U 170/84
DRsp Nr. 1996/16821
Ein Urteil des Oberlandesgerichts als Berufungsgericht, durch das das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen wird, ist (ohne Sicherheitsleistung) für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Eine Abwendungsbefugnis kommt nicht in Betracht.
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