OLG Düsseldorf - 28.12.1979 (3 W 288/79) - DRsp Nr. 1996/16875
OLG Düsseldorf, vom 28.12.1979 - Aktenzeichen 3 W 288/79
DRsp Nr. 1996/16875
Der Gerichtsvollzieher hat grundsätzlich kein Recht, gegen Anordnungen des Vollstreckungsgerichts Rechtsmittel einzulegen; auch nicht zur Absicherung von Notwehrhandlungen.
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