OLG Düsseldorf - 30.12.1986 (1 U 212/86) - DRsp Nr. 1992/7994
OLG Düsseldorf, vom 30.12.1986 - Aktenzeichen 1 U 212/86
DRsp Nr. 1992/7994
Mögliche einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren auch in Fällen, in denen der Schuldner in erster Instanz keinen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712ZPO gestellt hat.
»Die Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Berufungsgericht setzt nicht voraus, daß in erster Instanz ein Vollstreckungsschutzantrag nach § 712ZPO gestellt worden ist«.
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