OLG Frankfurt/Main - 01.06.1977 (20 W 449/77) - DRsp Nr. 1996/17066
OLG Frankfurt/Main, vom 01.06.1977 - Aktenzeichen 20 W 449/77
DRsp Nr. 1996/17066
Beim Zusammentreffen des Klageantrags auf Zahlung des Werklohnes mit dem auf Einwilligung in die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek ist nur der Zahlungsanspruch zu bewerten.
Ebenso OLG Köln, DB 1974, 429; aA.: Werner/Pastor, Rdn. 292, im Hinblick auf ein streitwertmäßig zu berücksichtigendes Sicherungsinteresse des Unternehmers.
Bei bloßer Klage auf Bewilligung der Bauhandwerkersicherungshypothek ist der Wert der zu sichernden Forderung maßgebend (§ 6ZPO).
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